Sozialrecht
Das Sozialrecht umfasst alle gesetzlichen Regelungen zur sozialen Sicherheit und Gerechtigkeit. Wir setzen uns für die Ansprüche unserer Mandanten auf staatliche Leistungen wie Rente, Krankenversicherung, Arbeitslosengeld oder Sozialhilfe ein. Grundlage ist das Sozialgesetzbuch (SGB), das in verschiedene Bücher unterteilt ist (z. B. SGB II für Grundsicherung, SGB V für Krankenversicherung).
Hauptbereiche des Sozialrechts
1. Sozialversicherung:
- Krankenversicherung (SGB V): Gesetzliche und private Krankenversicherung, Leistungen wie Arztbesuche, Medikamente, Krankengeld.
- Rentenversicherung (SGB VI): Anspruch auf Altersrente, Erwerbsminderungsrente, Hinterbliebenenrente.
- Unfallversicherung (SGB VII): Schutz bei Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten.
- Arbeitslosenversicherung (SGB III): Arbeitslosengeld I, Qualifizierungsmaßnahmen, Kurzarbeitergeld.
- Pflegeversicherung (SGB XI): Pflegegeld, Pflegedienste, Pflegegrad-Einstufung.
2. Grundsicherung und Sozialhilfe:
- Bürgergeld (SGB II, früher Hartz IV): Grundsicherung für Arbeitslose und Bedürftige.
- Sozialhilfe (SGB XII): Unterstützung für Menschen ohne Anspruch auf Bürgergeld.
- Wohngeld: Zuschuss zu Mietkosten für einkommensschwache Haushalte.
- Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung: Unterstützung für Menschen ohne ausreichende Rente.
3. Kinder-, Jugend- und Familienrecht:
- Kindergeld und Elterngeld: Finanzielle Unterstützung für Familien.
- Unterhaltsvorschuss: Staatliche Hilfe für Alleinerziehende.
- Jugendhilfe (SGB VIII): Unterstützung durch das Jugendamt, z. B. bei Erziehungsproblemen oder Kindeswohlgefährdung.
4. Eingliederungshilfe und Behindertenrecht:
- Schwerbehindertenrecht (SGB IX): Rechte von Menschen mit Behinderung, z. B. Kündigungsschutz, Nachteilsausgleiche.
- Teilhabe am Arbeitsleben: Förderung von Menschen mit Behinderung in der Arbeitswelt.
- Pflegeleistungen und Assistenzdienste für Menschen mit Behinderung oder Pflegebedarf.
5. Typische Rechtsstreitigkeiten im Sozialrecht
Viele Streitfälle entstehen, wenn Sozialleistungen abgelehnt, gekürzt oder zurückgefordert werden. Wir vertreten unsere Mandanten bei Konflikten wie:
- Ablehnung von Bürgergeld oder Sozialhilfe (z. B. wegen angeblich zu hohem Einkommen oder fehlender Mitwirkung).
- Probleme mit der Krankenversicherung (z. B. verweigerte Kostenübernahme für Behandlungen oder Medikamente).
- Streit um Erwerbsminderungsrente (z. B. Ablehnung trotz gesundheitlicher Einschränkungen).
- Kürzung oder Ablehnung von Arbeitslosengeld (z. B. wegen Sperrzeit nach Kündigung oder angeblicher Verfügbarkeit).
- Fehlende Anerkennung eines Pflegegrades (z. B. zu niedrige Einstufung durch den Medizinischen Dienst).
- Streit mit der Rentenversicherung (z. B. wegen fehlender Beitragszeiten oder zu niedriger Rente).
- Probleme mit der Unfallversicherung (z. B. Nichtanerkennung eines Arbeitsunfalls).
- Fehlende Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung (z. B. verweigerte Assistenzleistungen).
- Rückforderung von Sozialleistungen (z. B. wegen später festgestelltem Einkommen oder Erbe).
Wir unterstützen unsere Mandanten vornehmlich im Bereich des Schwerbehinderten- und Rentenrechts als Bestandteile des Sozialrechts. Ebenso stehen wir unseren Mandanten in Fragen des Kindergelds und des Unterhaltsvorschuss zur Seite.