SPD gegen Fernsehgebühr (GEZ) für Computer
Die SPD-Landtagsfraktion Baden-Würtemberg macht Front gegen die Fernsehgebühr für internetfähige Computer. Nach dem Achten Rundfunkänderungsstaatsvertrag muss diese Gebühr vom 1.1.2007 an für alle internetfähigen Computer entrichtet werden, die in gewerblich genutzten Räumen stehen. Betroffen davon sind demnach vor allem Freiberufler, Handwerker und Landwirte. Dr. Rainer Prewo, mittelstandspolitischer Sprecher der SPD-Landtagsfraktion, hält diesen Gebührenzwang für „mittelstandsfeindlich, widersinnig und lebensfremd“.
In einem Parlamentsantrag fordert er die Landesregierung auf, über die Ministerpräsidentenkonferenz kurzfristig auf eine Änderung zu drängen. Die Gebührenpflicht müsse so lange ausgesetzt bleiben, bis eine praktikable und lebensnahe Regelung ge¬funden sei. Denkbar sei auch, so Dr. Prewo, auf die vollen Rundfunkgebühren in Höhe von 17,03 Euro je Monat für Internet-PCs zu verzichten und nur die Radiogebühr von 5,52 Euro anzusetzen.
Nach den Worten von Dr. Prewo geht die GEZ bei der PC-Pflichtgebühr zu Unrecht davon aus, dass von der technischen Empfangsmöglichkeit generell auf die tatsächliche Nutzung geschlossen werden könne. Freiberufler, Handwerker, Landwirte und viele andere Gewerbetreibende benötigten heute einen Internet-PC als Arbeits- und Betriebsmittel und setzten ihn auch ausschließlich dafür ein. „Die Vorstellung, in einem Dentallabor, einer Bäckerei oder Metzgerei werde während des Geschäftsbetriebs ferngesehen, ist fern von der Lebenswirklichkeit.“ Den Internet-Nutzern werde von der GEZ auch keine Möglichkeit zugestanden, den unterstellten Automatismus zu widerlegen, so Dr. Prewo.
So lange eine Regelung fehle, die der Lebenswirklichkeit der Betriebe wenigstens annähernd Rechnung trägt, müsse deshalb von der TV-Gebührenerhebung Abstand genom¬men werden. Schon an dem von den Ministerpräsidenten bis zum Ende dieses Jahres beschlossenen Moratorium sei abzulesen, dass an der automatischen TV-Gebührenpflicht etwas nicht in Ordnung sei.
Der Mittelstandsexperte der SPD-Fraktion weist auch darauf hin, dass Handwerker, Selbständige und Freiberufler seit Anfang 2006 zur elektronischen Abgabe der Steuererklärung verpflichtet sind, Ärzte müssten zudem die elektronische Patientenkarte einführen.
Dr. Prewo: „Wenn bisher kein Fernsehgerät in ihrer Werkstatt, ihrem Büro oder ihrer Praxis steht, werden diese Berufsgruppen zu Fernsehgebühren zwangsverpflichtet. Dies ist ein unhaltbarer Zustand.“
Der SPD-Politiker will deshalb von der Landesregierung auch wissen, ob Handwerker oder Freiberufler die Möglichkeit haben, technisch, etwa durch Verzicht auf eine TV-Karte im PC, auf den Fernsehempfang zu verzichten, um so der Gebührenpflicht zu entgehen. Die Landesregierung soll zudem Auskunft darüber geben, ob die absehbare Entwicklung hin zum Fernsehempfang mit Mobilgeräten (Laptops, MDAs, Handys) auch für diese Geräte automatisch zu einer Fernseh-Gebührenpflicht von monatlich 17,03 € führen wird.
Dr. Prewo: „Das aktuelle Gebührenrecht entwickelt sich de facto zu einem Anschluss- und Benutzungszwang für TV-Dienste für alle, die beruflich – lediglich – das Internet benutzen wollen. Dies muss verhindert werden.“
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