LSG Hessen: Arbeitslosengeld-II-Empfänger müssen Darlehen für eine Mietkaution regelmä
18. Januar 2008Das Hessische Landessozialgericht hat mit Urteil vom 05.09.2007 (L 6 AS 145/07 ER) entschieden, dass Arbeitslosengeld-II-Empfänger, die bei einem Umzug in eine angemessene Wohnung ein Darlehen zur Zahlung der Mietkaution erhalten haben, dieses regelmäßig nicht zurückzahlen müssen.