OLG Stuttgart: Basisvertrag mit Callcenter über ungewollte Telefonwerbung nichtig
9. September 2008Laut dem OLG Stuttgart ist der Basisvertrag, mit dem sich der Betreiber eines Call Centers gegenüber einem Auftraggeber verpflichtet, bei Dritten ohne deren Einwilligung Telefonwerbung zu betreiben, nach § 134 BGB nichtig (Beschluß v. 26.8.2008, Az. 6 W 55/08).