Wir sind empfangsbereit – beA
19. Dezember 2017Seit heute findet sich auf unseren Briefköpfen der Zusatz „Alle Rechtsanwälte sind über beA erreichbar“. Was bedeutet das? Das bedeutet, dass wir ab sofort der Pflicht zur Empfangsbereitschaft im Rahmen des besonderen elektronischen Anwaltspostfachs nachkommen und somit einen weiteren Schritt in Richtung Digitalisierung gegangen sind. Was ist das beA? Das beA ermöglicht Rechtsanwälten auf einfache […]