Wir sind empfangsbereit – beA
Seit heute findet sich auf unseren Briefköpfen der Zusatz „Alle Rechtsanwälte sind über beA erreichbar“. Was bedeutet das? Das bedeutet, dass wir ab sofort der Pflicht zur Empfangsbereitschaft im Rahmen des besonderen elektronischen Anwaltspostfachs nachkommen und somit einen weiteren Schritt in Richtung Digitalisierung gegangen sind.
Was ist das beA? Das beA ermöglicht Rechtsanwälten auf einfache Weise die Teilnahme am elektronischen Rechtsverkehr. Bisher kann hier das Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach EGVP genutzt werden, um Schriftsätze und andere Dokumente auf elektronischem Weg der Justiz zu übermitteln. Allerdings sind die rechtlichen Grundlagen in den Bundesländern sehr unterschiedlich geregelt. Während einige Bundesländer bereits alle Gerichtsbarkeiten vollständig für den elektronischen Rechtsverkehr geöffnet haben, sind in anderen Ländern die Gerichte bisher nur teilweise über das EGVP erreichbar. Mit dem Gesetz zur Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten (ERV-Gesetz) wird die Rechtslage bundesweit vereinheitlicht. Sukzessive werden bis spätestens 1. Januar 2020 alle Gerichte elektronisch erreichbar sein.
Alle weiteren Informationen gibt es unter http://bea.brak.de/
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