Neuerungen zum 01.01.2018 beim Kindesunterhalt
16. November 2017Die Höhe des Kindesunterhaltes bemisst sich anerkanntermaßen an der „Düsseldorfer Tabelle“. Diese Tabelle unterliegt aufgrund steigender allgemeiner Lebenshaltungskosten einer steten Anpassung. Zum 01.01.2018 erwarten Unterhaltsberechtigte und Unterhaltspflichtige einige Neuerungen: Die erste Einkommensstufe weist zukünftig ein bereinigtes Nettoeinkommen von bis zu 1.900 € aus (bisher 1.500 €), was zu einer moderaten Erhöhung des Mindestunterhaltes führen wird. […]