LAG Hamm: Berücksichtigung von Leiharbeitnehmern bei einer betriebsbedingten Kündigung
19. Juli 2007von Christoph Wink Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht Das LAG Hamm hat mit Urteil vom 05.03.2007 (11 Sa 1338/06) entschieden, dass eine Kündigung, die der Arbeitgeber wegen Wegfalls der bisherigen Beschäftigungsmöglichkeit erklärt, nicht durch ein dringendes betriebliches Erfordernis bedingt ist, wenn der Arbeitgeber den Arbeitnehmer anderweitig beschäftigen kann; hierbei sind nach Ansicht des LAG Hamm […]