BGH: Betriebskostenabrechnung auch bei differierenden Flächenangaben formell ordnungsgemäß
2. September 2008von Rechtsanwalt Christoph Wink Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Im Rahmen seines Urteils vom 28.05.08 hat sich der BGH (VIII ZR 281/07) mit der Frage befasst, ob Betriebskostenabrechnungen formell ordnungsgemäß erstellt worden sind, wenn diese für mehrere (aufeinander folgende) Abrechnungsperioden erteilt werden und dabei die Flächenangaben ohne nähere Erläuterungen variieren.