OLG Hamm: Nutzungs- und Verwertungsbefugnis im Rahmen von Softwarelizenzen beinhaltet keinen Verzicht auf den Copyrightvermerk
11. Februar 2008Die umfassende und ausschließliche Einräumung der Nutzungs- und Verwertungsbefugnis (§ 31 I, III UrhG) von Softwarelizenzen erlaubt es nicht auch, sich das Urheberpersönlichkeitsrecht anzumaßen und die Hinweise auf die Urheberschaft wegzulassen, insbeondere den Copyrightvermerk zu ändern oder die Software entsprechend zu vertreiben. Grundsätzlich hat der Urheber gemäß § 13 UrhG das Recht auf Anerkennung seiner […]