MICHAEL Rechtsanwaelte

Schlagwort: Geschaftsgeheimnis

OLG Hamburg: Herantreten an Mitarbeiter eines Mitbewerbers unter falschen Namen stellt nicht in jedem Fall einen Wettbewerbsverstoß dar

2. September 2008

In seinem Urteil vom 03.04.2008 – Az. 3 U 282/06 hat das Hanseatische OLG entschieden, dass das Herantreten an Mitarbeiter eines Mitbewerbers unter falschen Namen und das dabei erfolgende Fragen nach Informationen über Preise neuer Geräte und nach weiteren Einzelheiten nicht in jedem Fall eine gezielte unlautere Behinderung i.S.v. § 4 Nr. 10 UWG darstelle.

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