BAG: Arbeitnehmer ist nicht verpflichtet, an einem Personalgespräch teilzunehmen
24. Juni 2009Das Bundesarbeitsgericht hat mit Urteil vom 23. 06.2009 (2 AZR 606/08) entschieden, dass ein Arbeitgeber seine Arbeitnehmer kraft Direktionsrecht nicht verpflichten kann, an einem Personalgespräch teilzunehmen, welches darauf gerichtet ist, die bestehenden vertraglichen Bestimmungen abzuändern.