OLG Karlsruhe: Verbraucher müssen bei Widerruf im Versandhandel keine Hinsendekosten zahlen
23. September 2007Im Falle des Widerrufs eines Fernabsatzgeschäfts hat der Verbraucher gegen den Unternehmer einen Anspruch auf Rückerstattung der verauslagten Hinsendekosten. Dies entschied nun das OLG Karlsruhe durch Urteil vom 05.09.2007 (Az. 15 U 226/07).