VGH Hessen: Wesensprüfung für Hunde
13. Juni 2006Der Hessische Verwaltungsgerichtshof hat mit heute verkündetem Urteil entschieden, dass die Neuerteilung einer abgelaufenen Erlaubnis zum Halten eines gefährlichen Hundes nach der Hundeverordnung des Landes Hessen eine neue Wesensprüfung des Hundes voraussetzt.