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BGH: Mieter muss keine Betriebkosten für Aufzug tragen, den er nicht benutzen kann

25. Mai 2009

von Rechtsanwalt Christoph Wink Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht    In seinem Urteil vom 08.04.2009 (VIII ZR 128/08) hat der BGH zu der Frage, ob ein Mieter aufgrund einer formularmäßigen Vereinbarung anteilige Betriebskosten für einen Aufzug tragen muss, der sich in einem anderen Gebäudeteil befindet und mit dem er seine Wohnung nicht erreichen kann, zugunsten […]

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