MICHAEL Rechtsanwaelte

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BGH: Formularmäßige Abwälzung des Außenanstrichs auf Mieter – und damit Gesamtregelung über Schönheitsreparaturen – unwirksam

26. Februar 2009

Mit Urteil vom 18.02.2009 (VIII ZR 210/08) hat der BGH abermals über die Wirksamkeit einer Schönheitsreparaturklausel – und im Ergebnis zugunsten des Mieters – entschieden: Verpflichtet eine in einem Mietvertrag enthaltene Klausel über die Vornahme von Schönheitsreparaturen den Mieter dazu, auch den Außenanstrich von Türen und Fenstern vorzunehmen, ist nicht nur diese Verpflichtung gegenstandslos – […]

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