BGH: Betriebskostenumlage nach Personen – Rückgriff auf Einwohnermelderegister regelmä
6. Februar 2008Mit Urteil vom 23.01.2008 (VIII ZR 82/07) hat der BGH entschieden, dass der Vermieter bei der Ermittlung der Betriebskosten nach Personenzahl nicht auf das amtliches Einwohnermelderegister zurückgreifen darf – dies sei keine hinreichend exakte Grundlage für die Feststellung der wechselnden Personenzahl in einem Mietobjekt mit einer Vielzahl von Wohnungen.