BAG: Installation von Anonymisierungssoftware kann Kündigung rechtfertigen
20. Februar 2007von Christoph Wink Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht Die private Nutzung von firmeneigenen Computeranlagen beschäftigt wiederholt die Arbeitsgerichtsbarkeit. In seiner erst kürzlich veröffentlichten Entscheidung vom 12.01.2006 (2 AZR 179/05) hatte das Bundesarbeitsgericht darüber zu befinden, ob und unter welchen Voraussetzungen die Installation einer „Anonymisierungssoftware“ auf einem Arbeitsplatzrechner trotz einer Dienstanweisung – wonach nur dienstliche Software […]