LAG Schleswig-Holstein: Nebentätigkeit während Dauer der Arbeitsunfähigkeit nicht zwangsläufig Kündigungsgrund
2. Juli 2007Mit Urteil vom 19.12.06 (5 Sa 288/06) hat das LAG Schleswig-Holstein entscheiden, dass die Ausübung einer Nebentätigkeit durch einen krankgeschriebenen Arbeitnehmer während der Dauer seiner Arbeitsunfähigkeit nicht in jedem Fall eine Kündigung rechtfertigt.