MICHAEL Rechtsanwaelte

Schlagwort: Lg-darmstadt

LG Darmstadt: 25 S 118/2005

12. April 2006

In einem Berufungsverfahren hat das LG Darmstadt festgestellt, dass der Internetprovider T-Online nicht berechtigt ist, die IP-Adresse seiner Kunden zu speichern, sofern dies nicht für abrechnungstechnische Zwecke erforderlich ist. Geklagt hatte ein Flatrate-Nutzer.

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