OLG Brandenburg: Stadtwerke können Fernwärmeversorgung bei Zahlungsverzug des Vermieters einstellen
6. November 2007Das OLG Brandenburg hat mit Beschluss vom 27.08.07 (7 W 82/07) entschieden, dass Stadtwerke die Fernwärmeversorgung für ein Haus sperren dürfen, wenn der Eigentümer (=Vermieter) Rechnungen nicht vollständig bezahlt hat – auch wenn dies letztlich zulasten der Mieter geht.