MICHAEL Rechtsanwaelte

OLG Brandenburg: Stadtwerke können Fernwärmeversorgung bei Zahlungsverzug des Vermieters einstellen

Das OLG Brandenburg hat mit Beschluss vom 27.08.07 (7 W 82/07) entschieden, dass Stadtwerke die Fernwärmeversorgung für ein Haus sperren dürfen, wenn der Eigentümer (=Vermieter) Rechnungen nicht vollständig bezahlt hat – auch wenn dies letztlich zulasten der Mieter geht.Im entschiedenen Fall  hielt die Antragstellerin (welche Eigentümerin mehrerer Mietobjekte ist) Preiserhöhungen der Antragsgegnerin (den örtlichen Stadtwerken) seit dem 1.10.2005 für unbillig und bezahlte daher die Jahresabrechnung 2006 und die Abschlagszahlungen für die Monate März bis Juni 2007 nicht vollständig, wodurch ein Zahlungsrückstand von € 10.000,- entstand.

Die Stadtwerke drohten ohne Erfolg die Versorgungseinstellung an und sperrten sodann die Fernwärmeversorgung. Der hiergegen gerichtete Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung hatte keinen Erfolg; die vorinstanzliche Entscheidung wurde durch das OLG Brandenburg bestätigt.

Nach Auffassung des OLG war die Antragsgegnerin angesichts der hartnäckigen Zahlungsverweigerung der Antragstellerin zur Sperre der Fernwärmeversorgung berechtigt. 

Die Einstellung der Fernwärmeversorgung kann zwar für die betroffenen Mieter eine unzumutbare Härte darstellen. Hierauf müssen die Stadtwerke aber keine Rücksicht nehmen, weil ihr Vertragspartner allein der Vermieter ist.

Linkhinweis:

Der Volltext der Entscheidung kann über die Intenetpräsenz des OLG Brandenburg eingesehen werden.

« »