BGH: 3 Jahre Haft für gewerblichen Handel mit Raubkopien
1. Juni 2006Der Bundesgerichtshof hat jetzt ein Urteil des LG Frakfurt (a.M.) aus dem Jahr 2005 bestätigt: Wegen versuchten Betruges (§§ 22, 263 StGB) in Tateinheit mit gewerbsmäßiger unerlaubter Verwertung urheberrechtlich geschützter Werke (§§ 106, 108a Urhebergesetz) in einer Vielzahl von Fällen hat das Landgericht am 20.06.2005 einen Angeklagten zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 3 Jahren verurteilt.