BSG: Abfindungsvergleich im Kündigungsschutzprozess löst grundsätzlich keine Sperrzeit beim Arbeitslosengeld aus
6. November 2007Am 17.10.2007 (B 11a AL 51/06 R) hat das Bundessozialgericht entschieden, dass der Abschluss eines Vergleichs im Rahmen eines Kündigungsschutzprozesses, wonach der Kläger (mithin der gekündigte Mitarbeiter) für den den Verlust des Arbeitsplatzes eine Abfindung erhält, nicht automatisch zu einer Sperrzeit führt.