C O R O N A – Nutzung von Kameraaufnahmen zum Zwecke der Abstandsüberwachung
4. Mai 2020Das Arbeitsgericht Wesel hat jetzt einen Fall im Wege einer einstweiligen Verfügung zu entscheiden. Der Entscheidung lag folgender Sachverhalt zugrunde: Der Arbeitgeber, ein Logistik- und Versandunternehmen, kontrolliert anhand von Bildaufnahmen der Arbeitnehmer die Einhaltung der im Rahmen der Corona-Pandemie empfohlenen Sicherheitsabstände von mindestens 2 m im Betrieb. Dazu verwendet er die im Rahmen der […]