LSG Hessen: Mehrere Minijobs begründen Sozialversicherungspflicht – Unkenntnis schützt Arbeitgeber nicht vor Beitragszahlung
13. September 2006Versichert ein geringfügig Beschäftigter seinem Arbeitgeber, dass er keinen weiteren „Minijobs“ nachgeht und stellt sich dies als falsch heraus, muss der Arbeitgeber nachträglich Beiträge zur Kranken-, Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung zahlen, soweit die Verjährungsfrist noch nicht abgelaufen ist. Das entschied in einem gestern veröffentlichten Beschluss der 1. Senat des Hessischen Landessozialgerichts (Beschluss vom 21.08.2006, AZ L […]