Änderungen am Urheberrecht § 97a und § 101 Abs. 9
25. August 2008Das neue Urheberrecht tritt am 1. September 2008 in Kraft (BT-Drs. 279/2008). Hervorzuheben sind die Änderungen der § 97a UrhG und § 101 Abs. 9 UrhG.
Das neue Urheberrecht tritt am 1. September 2008 in Kraft (BT-Drs. 279/2008). Hervorzuheben sind die Änderungen der § 97a UrhG und § 101 Abs. 9 UrhG.
Das LG München I hat mit Beschluss vom 12.03.2008 (5 Qs 19/08 – 382 Ujs 702186/08 (StA)) entschieden, dass im Fall von Urheberrechtsverletzungen über sog. „Tauschbörsen“ ein berechtigtes Interesse der Rechteinhaber auf Gewährung von Akteneinsicht nicht „automatisch“ aus deren Verletzteneigenschaft folgt.
Das Landgericht München I (Urt. v. 04.10.2007 – Az.: 7 O 2827/07) hat entschieden, dass ein Arbeitgeber nicht alleine aufgrund der Bereitstellung eines Internetanschlusses für Urheberrechtsverletzungen seines Arbeitnehmers haftet. Es sei jedenfalls kleineren Unternehmen nicht zuzumuten, ohne konkrete Anhaltspunkte, dass dies notwendig sein könnte, den Zugriff eines Mitarbeiters auf Internetinhalte durch unspezifische Filterprogramme oder gar durch Abschaltung […]