OLG Frankfurt a.M.: Keine Störerhaftung bei der Benutzung des Internetanschlusses durch Familienangehörige
9. Januar 2008In einem Beschluss vom 20.12.2007 (Az. 11 W 58/07) hat das Oberlandesgericht Frankfurt a.M. die Ansicht vertreten, dass der Inhaber eines Internetanschlusses nicht ohne weiteres verpflichtet ist, nahe Familienangehörige bei der Nutzung des Anschlusses zu überwachen. Eine solche Pflicht bestehe nur dann, wenn dem Anschlussinhaber konkrete Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass der Anschluss zu Rechtsverletzungen missbraucht werden […]