MICHAEL Rechtsanwaelte

Musikindustrie : Erste Verfahren gegen illegale Musikanbieter in „Tauschbörsen

Pressemitteilung der Musikindustrie: Das erste Verfahren gegen einen illegalen Anbieter von Musik in einer „Tauschbörse“ ist zum Abschluss gebracht worden: Ein Auszubildender in Cottbus hatte tausende Musiktitel zum Download illegal bei Kazaa angeboten. Als Strafe muss er 8.000 Euro zahlen, die zivilrechtlich als Vergleich vereinbart wurden. Zusätzlich wurde er zu einer Zahlung von 80 Tagessätzen Geldstrafe zuzüglich der Gerichtskosten verurteilt. Das Urteil ist bereits rechtskräftig. More...Der Dieser Fall ist einer von 68, in denen die deutsche Musikwirtschaft, vertreten durch die Hamburger Rechtsanwaltskanzlei Rasch, Strafanzeigen gestellt hatte (vgl. Presseerklärung vom 30.3.2004). Auf Anfrage der Staatsanwaltschaft  teilte der Provider im April die Identität des Auszubildenden mit. Zur Beweissicherung beantragte die zuständige Staatsanwaltschaft eine Hausdurchsuchung, die Anfang Mai stattgefunden hat. Daraufhin fand die Polizei einen PC mit über 5.000 Musiktiteln in komprimierten Format und beschlagnahmte rund 100 gebrannte CD-Rohlinge mit weit mehr als 1.000 Musiktiteln.
 
Nach der strafrechtlichen Verurteilung durch das Verfahren wurden auch die zivilrechtlichen Ansprüche durchgesetzt. Der Verurteilte unterzeichnete eine Unterlassungserklärung, mit der er sich verpflichtet, künftig keine illegalen Musikangebote mehr zu unterbreiten. Außerdem verpflichtete er sich zur Zahlung von 8.000 Euro Schadenersatz. Die Höhe der zivilrechtlichen Forderung trägt dem großen Umfang der illegalen Musikangebote Rechnung.
 
Eine weitere Hausdurchsuchung hat in der vergangenen Woche im Raum Stuttgart stattgefunden. Dort wurden zwei Computer eines Lehrers mit mehreren tausend Musiktiteln sichergestellt, obwohl der Mann kaum Originale besitzt. Der Mann gestand, das Strafverfahren läuft, und zivilrechtliche Forderungen wurden geltend gemacht.
 
Außerdem kündigte die Musikindustrie die Einleitung weiterer Verfahren an. Gerd Gebhardt, Vorsitzender der deutschen Phonoverbände: „Wir wehren uns gegen Rechtsverletzer, die sich trotz umfangreicher Aufklärungsmaßnahmen nicht von illegalen Musikangeboten abhalten lassen. Der erste Fall ist als Präzedenzfall abgeschlossen – die nächsten Fälle werden folgen.“
 
In Deutschland ist die Kenntnis der Rechtslage im Hinblick auf „Tauschbörsen“-Angebote am höchsten in ganz Europa. 80% der Deutschen wissen, dass Musikangebote in „Tauschbörsen“ praktisch immer illegal sind. Mehr als die Hälfte der Befragten unterstützen das Vorgehen der Urheber gegen illegale Angebote – auch hier der höchste Wert in Europa.

Quelle: Pressemitteilung ifpi.de
 

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