BSG: Arzneimittelrichtlinien dürfen auch Therapiehinweise enthalten
1. Juni 2006Das Bundessozialgericht hat am 31. Mai 2006 entschieden, dass der Gemeinsame Bundesausschuss grundsätzlich berechtigt ist, in die Arzneimittelrichtlinien auch Therapiehinweise zum Anwendungsbereich einzelner Arzneimittel bei wirtschaftlicher Verordnung aufzunehmen. Sind die Hinweise inhaltlich zutreffend, werden dadurch die Rechte der Hersteller von Arzneimitteln nicht verletzt.