OLG Hamburg: Klausel „Unfreie Pakete werden nicht angenommen“ im Rahmen der Widerrufsbelehrung ist wettbewerbswidrig
12. März 2008Das OLG Hamburg hat seine Rechtsprechung (Beschluss vom 17.01.2007 – Az. 312 O 929/06), wonach eine Widerrufsbelehrung mit dem Hinweis, dass unfreie Rücksendungen grundsätzlich nicht angenommen werden, wettbewerbswidrig ist, mit Beschluss vom 24.01.2008 (Az. 3 W 7/08) bestätigt. Wir raten daher dringend davon ab, eine solche Klausel weiterhin im Rahmen der Widerrufsbelehrung zu verwenden.