Vereinsrecht: Haftung des Vereinsvorstandes
25. April 2006Der Vorstand hat die Stellung eines gesetzlichen Vertreters d.h. es besteht ein hoher Grad an Verantwortlichkeit. Grundsätzlich verpflichten und berechtigen Handlungen des Vorstands ausschließlich den Verein als solchen, sodass Mitglieder und folglich auch Vorstandsmitglieder nicht haften. Dennoch können bestimmte Umstände vorliegen, die zu einer Haftung der Vorstandsmitglieder gegenüber 1. dem Verein 2. außenstehenden Dritten und […]