VG Arnsberg: Vermittlung von Sportwetten für private Anbieter darf vorläufig nicht verhindert werden
31. Mai 2006Die Vermittlung von Sportwetten für private Anbieter, die über eine Lizenz eines anderen Mitgliedstaates der EU verfügen, ist bis zu einer Entscheidung über die Klage gegen das Verbot dieser Tätigkeiten zu dulden. Das hat das VG Arnsberg in einem Eilverfahren entschieden (Beschluss vom 23.05.2006, Az.: 1 L 411/06, nicht rechtskräftig).