VerwG Bayern: Keine Sozialhilfe für Ganzkörpermassage mit „sexueller Komponente“
30. Mai 2006Leistungen zur Befriedigung sexueller Bedürfnisse gehören nicht zu en Aufgaben der Eingliederungshilfe. Dies hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (BayVGH) mit Urteil vom 10. Mai 2006 entschieden und damit die Klage eines schwerstbehinderten Soziahilfeempfängers auf Übernahme der Kosten für neun Ganzkörpermassagen mit „sexueller Komponente“ abgewiesen.