VGH Bayern: Betretungsverbote für Hooligan bestätigt
13. Juni 2006Die von der Stadt München gegenüber einem Angehörigen der“Hooligan-Szene“ für die Zeit der Fußballweltmeisterschaftverfügten Betretungs- und Aufenthaltsverbote (insbesondere für die“Allianz-Arena“ als WM-Stadion und den public-viewing-Bereich imOlympiapark sowie den Fanbereich am Marienhof) und Meldeauflagenbei einer Polizeidienststelle haben Bestand.