BGH: Grundsatzentscheidung zur Umstellung auf Fernwärmeversorgung
30. November 2007Der Bundesgerichtshof hat sich in seiner Grundsatzentscheidung vom 27.06.07 (VIII ZR 202/06) mit der Frage befasst, ob der Vermieter berechtigt ist, einseitig von der ursprünglichen Wärmeversorgung mittels Zentralheizung auf Fernwärme umzustellen und die hierdurch anfallenden Wärmelieferungskosten ungekürzt auf den Mieter umzulegen.