MICHAEL Rechtsanwaelte

Vehalten nach Verkehrsunfall

Nachfolgend gibt Rechtsanwalt Achim Dahlmann wichtige Tipps zum richtigen Verhalten nach einem Verkehrsunfall:

Unmittelbar nach einem Unfall ist die Situation oft verworrenen und die Beteiligten sind verständlicherweise aufgeregt. In dieser Situation kommt es vor, dass sich die Unfallbeteiligten in Widersprüche verstricken. Um möglicherweise fehlerhafte Schuldeingeständnisse zu vermeiden, sollten gegenüber der Polizei direkt nach dem Unfall zunächst keine Angaben zum Unfallhergang gemacht werden.

Es besteht keine Verpflichtung noch an Ort und Stelle die Erlebnisse zu schildern. Eine Schilderung kann auch zu einem späteren Zeitpunkt durch einen Rechtsanwalt erfolgen. Dieser kann gegenüber der Versicherung am besten einschätzen, welche Ansprüche berechtigt und durchsetzbar sind.

Noch an Ort und Stelle wird Ihnen die Polizei in der Regel ein erstes Unfallprotokoll aushändigen. Überprüfen Sie dieses Protokoll auf Unstimmigkeiten und falsche Sachverhaltsangaben. Bestehen Sie gegebenenfalls darauf, dass das Protokoll korrigiert wird.

Begeben Sie sich möglichst unmittelbar nach dem Unfall zu einem auf Verkehrsrecht spezialisierten Anwalt. Es kommt immer wieder vor, dass Abschleppunternehmenoder Reparaturwerkstätten ihnen anbieten, kostenlos bei der Abwicklung des Unfalls behilflich zu sein. Diese Hilfe ist mit Vorsicht zu genießen. Die Komplexität der verschiedenen Rechtsbeziehungen kann nur von einem Juristen korrekt beurteilt werden.

Schließlich wird es in der Zeit nach dem Unfall möglicherweise passieren, dass die gegnerische Versicherung bei Ihnen anruft, um über die Begleichung des Schadens zu verhandeln. Lassen Sie sich auf solche Verhandlungen nicht ein. Verweisen Sie die Versicherung einfach an ihren Anwalt.

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