MICHAEL Rechtsanwaelte

Rechtsanwalt Christian Solmecke gibt Tipps zu Internetauktionen

Im nachfolgenden Artikel gibt Christian Solmecke einige Rechtstipps zum Kauf bei Internetauktionen.

Verträge bei Internetauktionen sind bindend

Zunächst einmal ist festzustellen: Auch bei Internetauktionen werden ganz normale Kaufverträge geschlossen; nur kommen diese nicht etwa per Handschlag, sondern vielmehr durch Ablauf der Gebotszeit zu Stande. Von diesem bindenden Vertrag können sowohl Käufer als auch Verkäufer nur unter engen Voraussetzungen zurücktreten.

So ist es möglich, dass ein Käufer nach der Auktion seine Gebotsabgabe anficht, weil er etwa statt der gewünschten 50 € fälschlicherweise 500 € geboten hat. Dann liegt es allerdings am Käufer zu beweisen, dass ihm ein Irrtum unterlaufen ist. Sollten dem Verkäufer durch diese Anfechtung Kosten entstanden sein, so sind diese vom Käufer zu erstatten. Die Auktionsgebühren werden meist von den Auktionshäusern erstattet.

Besser bei Profis kaufen

Für den Käufer kann es in mehrfacher Hinsicht vorteilhaft sein, Produkte von einem professionellen Verkäufer zu erwerben. So steht dem Käufer (der selbst nicht Unternehmer ist) ein zweiwöchiges Widerrufsrecht nach Erhalt der Ware zu, falls es sich bei dem Verkäufer um einen Unternehmer handelt. Meist steht dem Käufer sogar noch ein längeres Widerrufsrecht zu, weil Verkäufer ihre Kunden nur selten in korrekter Weise über dieses Recht belehrt haben. Hier ist professionellen Verkäufern dringend zu raten, sich vor der Auktion über die (gesetzlich vorgeschriebenen) Informationspflichten aufklären zu lassen. Wurde ein Produkt mit einem Wert von über 40 € ersteigert, so hat der Verkäufer sogar die Rücksendungskosten zu tragen.

Verkäufer muss Versand der Ware beweisen

Immer wieder kommt es vor, dass der Auktionspreis zwar bezahlt worden, die Ware aber nicht angekommen ist. In diesem Fall muss der Verkäufer – z.B. durch einen Einlieferungsbeleg – beweisen, dass er die Ware einer geeigneten Transportperson (z.B. der Deutschen Post AG) übergeben hat. Das Risiko des Abhandenkommens auf dem Transportweg trägt somit der Käufer. Besonderheiten gelten auch hier wieder beim Kauf vom Unternehmer.

Bleibt fest zu halten, dass beim Kauf über Internetauktionen insbesondere für den Verkäufer zahlreiche Besonderheiten zu beachten sind. Erste Fallstricke lauern schon bei der Gestaltung der eigenen Webseite und ziehen sich durch bis zum Abschluss der Auktion. Profis sollten vor Geschäftsbeginn unbedingt Rechtsrat einholen.

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