MICHAEL Rechtsanwaelte

ver.di: GEZ-Gebühr auf Internet-PC

In einem Brief an die zuständigen Ministerpräsidenten der Länder haben die in der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) organisierten Selbstständigen gegen die ab 2007 vorgesehene Rundfunkgebühr für internetfähige Computer protestiert.


Die Rundfunkgebühr sei ungerecht, weil sie das Arbeitsmittel „PC“ um 204,36 Euro jährlich verteuere. In den allermeisten Fällen werde der PC nicht zum Radio- und Fernsehempfang genutzt. Ein internetfähiger PC sei für die Arbeit von Selbstständigen aber unverzichtbar.

Als eine krasse Benachteiligung allein arbeitender Selbstständiger sehen es die ver.di-Vertreter zudem an, dass Betriebe mit Tausenden PC-Arbeitsplätzen die selben 204,36 Euro pro Jahr an die GEZ zahlen sollen, wie ein Solo-Selbstständiger.

„Wir wollen, dass der öffentlich-rechtliche Rundfunk angemessen finanziert wird. Aber es muss dabei sachgerecht zugehen“, erklärte der stellvertretende ver.di-Vorsitzende Frank Werneke. Die internetfähigen PC‘s und demnächst auch das Handy-TV zeigten, dass die bisherige rein gerätebezogene Rundfunkgebühr überdacht werden müsse.

Werneke: „Man kann inzwischen mit vielen elektronischen Geräten nicht nur rechnen, schreiben, organisieren oder kommunizieren, sondern auch Fernsehen und Radio empfangen. Die Gebühr auf Internet-PC‘s muss deshalb ausgesetzt werden, bis eine sachgerechte Lösung gefunden ist.“

Die Belastung von Internet-PC mit Rundfunkgebühren ist nach Ansicht der Medienrechtlerin Petra Marwitz verfassungswidrig.

Rundfunkgebühren sind nur dann verfassungskonform, wenn Rundfunk-Rezipienten zur Gebührenzahlung verpflichtet werden: Wer sich ein Fernsehgerät anschafft, muss eine Rundfunkgebühr zahlen. Internet-PC werden aber nicht zum Zwecke des Empfangs des Rundfunks angeschafft. Internet-PC sind vielmehr in Haushalten und Büros vorhanden, um das Internet und E-Mail-Funktionen zu nutzen. Die Nutzung von Rundfunk ist höchstens bei entsprechend ausgerüsteten PCs möglich. Die Rundfunkgebühr soll also nicht von Rundfunknutzern, sondern von Internet- und E-Mail-Nutzern erhoben werden. Eine zukünftig möglicherweise entstehende Nutzungsmöglichkeit des Internet-PC auch für den Rundfunk wäre allenfalls eine nachgeordnete Nutzungsmöglichkeit, nicht aber die Hauptfunktionalität. Eine Rundfunkgebührenpflicht, welche an die Internetnutzungsmöglichkeit anknüpft, wird auf der Basis sachfremder Kriterien erhoben.

„Die Rundfunkgebührenpflicht für die Internet- und E-Mail-Nutzung ist verfassungswidrig, weil Eingriffe in die allgemeine Handlungs- und die Eigentumsfreiheit nur dann erfolgen dürfen, wenn sie verhältnismäßig sind. Dies beinhaltet, dass die gesetzlichen Vorgaben angemessen sind. Die Rundfunkgebührenpflicht für die Internet-Nutzungsmöglichkeit zur Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks ist nicht angemessen, da Personen mit Gebühren belastet werden, ohne dass ein besonderer Bezug der Belasteten zu dem Verwendungszweck besteht. Die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten sind ja noch nicht einmal berechtigt, ein eigenes Internetprogramm zu veranstalten, da dies vom Grundversorgungsauftrag nicht mehr gedeckt ist. Eine Verpflichtung aller Bikini-Käufer zu einer Schwimmbadgebühr wäre da noch sachgerechter.“

Der Protest gegen die Einführung der erweiterten Rundfunkgebührenpflicht folgt auch aus eigener Betroffenheit: „Die Internetnutzung ist für die tägliche Arbeit zwingend notwendig, eine Rundfunknutzung findet im Büro dagegen nicht statt. Es besteht also kein sachlicher Grund, warum für das Büro eine Rundfunkgebühr gezahlt werden sollte. Es handelt sich um eine Kostenlast, die Einzelkämpfer und Unternehmensgründer besonders trifft. Für diese ist ein Kostenblock von EUR 204,- pro Jahr eine erhebliche Belastung. Dieser Betrag entspricht fast dem Jahresbeitrag für die Kammer.“ Betroffen sind alle Selbstständigen, vom Friseur über den Grafiker bis hin zum Steuerberater. Auch Homeoffice-Inhaber, Ich-AG´s und Unternehmensgründer zählen zu den Melkkühen des öffentlich-rechtlichen Rundfunks, die selbst im Falle von Verlusten oder Minimalgewinnen zusätzliche Gebühren für die Internetnutzung zahlen müssen. Besonders pikant: Der Gesetzgeber verpflichtet alle Unternehmen seit Anfang des Jahres zur Internetnutzung, da z. B. Umsatzsteuervoranmeldungen regelmäßig per Internet abgegeben werden sollen.

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