MICHAEL Rechtsanwaelte

Vererben von Immobilien soll künftig teurer werden

von Rechtsanwalt und Notar Wolfgang Hermes

Hinsichtlich des Themas „Erben und Vererben“ machen sich viele Menschen immer noch zu wenig Gedanken. Vielmehr verlässt sich der Großteil Aller darauf, dass alles nach den Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuches ordnungsgemäß seinen Weg gehen wird. Doch macht es durchaus schon zu Lebzeiten Sinn, nichts dem Zufall zu überlassen und sich frühzeitig Gedanken über die Übertragung – insbesondere von Immobilien – zu machen.

Denn gerade bei Immobilien droht das Vererben und Verschenken noch teurer zu werden als zuvor. Während bei der Besteuerung von zu der Erb- oder Schenkungsmasse gehörenden Vermögensgegenständen grundsätzlich der eigentliche Verkehrswert als Berechnungsgrundlage zugrunde gelegt wird, gelten bei der Besteuerung von Immobilien derzeit noch eine Reihe von Vergünstigungen.

So werden diese meistens im Falle eines Todes- oder Schenkungsfalles lediglich mit der Hälfte des eigentlichen Verkehrswertes bewertet. Diese Verfahrensweise könnte sich ab einem vom Bundesverfassungsgericht für das Jahr 2005 zu erwartendem Urteil drastisch ändern. Denn der Bundesfinanzhof sah in dieser Verfahrensweise einen Verstoß gegen den im Grundgesetz verankerten Gleichheitsgrundsatz und rief das Bundesverfassungsgericht an. Erbrechtsexperten rechnen damit, dass das Bundesverfassungsgericht die bisherige Regelung hinsichtlich der Bewertung von Immobilien ändern und an die Bewertung der übrigen Vermögensgegenstände angleichen wird. Dies hätte zur Folge, dass Immobilien zukünftig mit ihrem eigentlichen Verkehrswert der Besteuerung unterlägen und demnach die Freibeträge für Schenkungen und Erbschaften viel schneller ausgeschöpft wären.

Im Hinblick auf diese zu erwartende Änderung empfiehlt es sich daher, sich schon zu Lebzeiten über die Übertragung von Immobilien – etwa auf die Kinder – Gedanken zu machen und insbesondere zügig zu handeln. Denn oftmals zieht sich der Zeitraum von der Übertragung einer Immobilie bis hin zur Erteilung des Steuerbescheides über mehrere Monate. Zwar werden wegen der bevorstehenden Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes Steuerbescheide nur noch vorläufig erteilt, doch kann man aus einem solchen vorläufigen Steuerbescheid im Nachhinein nicht mehr zur Zahlung belangt werden. Hinsichtlich der Gestaltung einer Schenkung zu Lebzeiten gibt es im übrigen eine Vielzahl von Möglichkeiten. So können sich die Eltern beispielsweise in ihrer eigenen Immobilie ein lebenslanges Wohnrecht einräumen lassen, um sich abzusichern.

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