MICHAEL Rechtsanwaelte

Aktueller Hinweis: Abmahnungen gegenüber eBay Händlern

Nachfolgend finden Sie die aktuelle Pressemitteilung der Kanzlei MICHAEL Rechtsanwälte und Notare zu den aktuellen eBay-Abmahnungen.

Weitere ausführliche Tipps finden Sie auch in >>> unseren Publikationen <<< (Rubrik Computerrecht).

Pressemitteilung:

Online-Handel: Vermehrt Abmahnungen gegenüber eBay Händlern

Eine neue Abmahnwelle für gewerbliche Händler auf der Internet-Auktionsplattform eBay beobachtet derzeit Rechtsanwalt Christian Solmecke: „Je mehr Menschen eBay nutzen, desto härter wird dort offenbar der Wettbewerb. Erschreckend ist, wie viele Abmahnungen derzeit unberechtigt erfolgen.“ Aus Angst vor hohen Verfahrenskosten zahlen Händler die oft überhöhten Gebühren der gegnerischen Anwälte. Rechtsanwalt Christian Solmecke von der Gevelsberger Kanzlei MICHAEL Rechtsanwälte und Notare ist Spezialist für Abmahnungen im Internet. Nachfolgend gibt er Tipps zum korrekten Online-Handel.

Häufigster Grund für Abmahnungen: Falsche oder unzureichende Widerrufsbelehrungen. Ende 2005 hatte das Bochumer Landgericht über folgenden Fall zu entscheiden: Ein eBay-Händler hatte nicht direkt auf der Angebotsseite, sondern erst auf der eBay „Mich-Seite“ auf das Widerrufsrecht hingewiesen. Darin sei kein deutlicher Hinweis zu sehen und die Widerrufsbelehrung somit fehlerhaft, entschied das Gericht Beschluss vom 30.11.2005, Az 13 O 147 05.

„Ganz anders kann es aussehen, wenn über einen korrekt bezeichneten Link – Angaben zum Widerrufsrecht – auf die Widerrufsmöglichkeit hingewiesen wird“, macht Solmecke deutlich. Hier entscheiden die Gerichte noch unterschiedlich: Während das OLG München einen solchen Link ausreichen lässt, ist das OLG Frankfurt anderer Ansicht. Hat die wettbewerbsrechtliche Verletzungshandlung in Köln, Düsseldorf, Hamburg oder Berlin stattgefunden, kann der Fall durchaus unterschiedlich ausgehen. Zu beachten ist, dass nur gewerbliche Händler ein solches Widerrufsrecht anbieten müssen.

Weiterer Anknüpfungspunkt für eine Abmahnung: Die Impressumspflicht. Hier ist es denkbar, dass zentrale Angaben allein auf der eBay-„Mich-Seite“ ausreichen. Entscheidend ist, was der Nutzer hinter einem Link vermutet. „Viele Händler unterliegen auch dem Irrglauben, sie müssten Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) haben. Doch gerade so lange noch in kleinem Rahmen gehandelt wird, sind AGB nicht notwendig“, so Solmecke.

Weitere Hinweise zum Onlinehandel auf: www.rae-michael.de (dort kann auch der oben zitierte Gerichtsbeschluss abgerufen werden.)

Ansprechpartner:

Rechtsanwalt Christian Solmecke
MICHAEL Rechtsanwälte und Notare
Brüderstr. 4-6
58285 Gevelsberg

Tel.: 02332/7041-0
Fax: 02332/7041-20
Web: www.rae-michael.de

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