MICHAEL Rechtsanwaelte

vzbv: Verbraucherzentralen starten Offensive für digitale Verbraucherrechte

Bei digitalen Medien sind Verbraucher nahezu ohne Rechte. Zu diesem Ergebnis kommt eine vom Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) heute in Berlin veröffentlichte Studie. „Nutzungsbedingungen, Kopierschutzsysteme und ein löchriges Urheberrecht machen die digitale Medienwelt für Konsumenten zu einem rechtlosen Raum“, so Patrick von Braunmühl, stellvertretender Vorstand des vzbv. Zudem sei die Kundenorientierung von vielen Anbietern digitaler Medien mangelhaft. „Unsere Studie zeigt, dass bestehende Rechte der Verbraucher von Anbietern ignoriert werden.“

Der vzbv und die Verbraucherzentralen starteten eine Offensive für ein nutzerfreundlicheres Urheberrecht und für die Wahrung der Verbraucherrechte in der digitalen Welt. Führende Anbieter digitaler Medien – unter anderem iTunes, T-Com, Nero und ciando – haben gestern Abmahnungen des vzbv erhalten. Bundesjustizministerin Brigitte Zypries, Verbraucherschutzminister Horst Seehofer und Bildungsministerin Annette Schavan müssen in den nächsten Wochen mit vielen Briefen und Mails von Verbrauchern rechnen.

„Die Ergebnisse der Studie bestätigen unsere Erfahrungen und Befürchtungen“, bilanziert vzbv-Vize von Braunmühl. Nutzer seien den Vorgaben der Anbieter hilflos ausgeliefert, über das Recht auf Privatkopie entscheide nicht der Gesetzgeber, sondern faktisch die anbietenden Unternehmen. Der Entwurf zur Novellierung des Urheberrechts sei nicht geeignet, diese Missstände abzustellen. „Im Gegenteil – es drohen weitere Verschlechterungen für die Nutzer.“ vzbv und Verbraucherzentralen warnten vor einer „Klagewut der Anbieter und hohen Anwaltsrechnungen für die Eltern minderjähriger Internetnutzer“. „Die Kriminalisierung harmloser Nutzer unter dem Vorwand der Pirateriebekämpfung muss endlich aufhören“, so von Braunmühl.

Der vzbv forderte Bundesverbraucherminister Seehofer auf, Flagge zu zeigen: „Wo bleibt in der Diskussion der Minister, der für die Interessen der Nutzer verantwortlich ist?“ Statt harmlose Privatleute zu kriminalisieren, solle die Bundesregierung überlegen, wie die kriminelle Raubkopier-Industrie wirksam zu stoppen sei. Bereits beim Herunterladen weniger urheberrechtlich geschützter Dateien aus dem Internet drohen nach dem Gesetzentwurf der Bundesregierung Gefängnisstrafen bis zu drei Jahren, nach dem Motto „Privatkopierer sind Verbrecher“.

Brief- und Mailaktion der Verbraucherzentralen
Mit einer Brief- und Mailaktion wollen die Verbraucherzentralen die Bundesregierung und die Abgeordneten des Bundestages wachrütteln. „Wir fordern alle Verbraucher auf, sich mit einem Protestbrief an die zuständigen Minister und an die Abgeordneten ihres Wahlkreises zu wenden“, so Evelin Voß von der Verbraucherzentrale Sachsen. Ein entsprechender Musterbrief wird bundesweit in den Verbraucherzentralen oder zum Download auf der Website des vzbv bereitgestellt.

vzbv geht gegen Anbieter vor
Der befürchteten Klagewelle von Rechteinhabern setzt der vzbv seinerseits rechtliche Maßnahmen gegen die Nutzungs- und Lizenzbedingungen ausgewählter Anbieter entgegen. An folgende Unternehmen wurden gestern unter anderem wegen folgender Klauseln Abmahnungen versandt:

* iTunes: 1) Songs dürfen nicht auf mp3-Playern der Konkurrenz, sondern nur auf dem iPod abgespielt werden. 2) Weitergabe oder Wiederverkauf von Dateien wird nicht gestattet. 3) Technische Maßnahmen dürfen nicht umgangen oder entfernt werden. 4) Bedingungen können jederzeit einseitig zu Lasten des Nutzers geändert werden.

* Deutsche TelekomAG, T-Com : Vertragsbedingungen völlig unverständlich und verwirrend. Kunden des Downloaddienstes Musicload werden auf drei verschiedene Stellen verwiesen, an denen sich Allgemeine Geschäftsbedingungen mit vielen Querverweisen befinden.
* Nero: 1) Pflicht zur Aufbewahrung der Originaldatenträger sowie von Sicherungskopien an einem gesicherten Ort. 2) Im Verkaufsfall Pflicht zur umgehenden schriftlichen Information an Nero über Namen und vollständige Anschrift des Käufers.
* ciando: 1) Der Weiterverkauf des Contents wird ausdrücklich ausgeschlossen. 2) Nach erfolgreichem Download ist ein Rücktritt des Nutzers vom Vertrag ausgeschlossen.

Forderungskatalog
Der vzbv und die Verbraucherzentralen forderten die Bundesregierung auf, bei der Reform des Urheberrechts die Rechte der Verbraucher nicht noch weiter einzuschränken. Der Datenschutz müsse verbessert, drohende Nachteile und Sicherheitsrisiken durch DRM- und Kopierschutzsysteme vermieden werden. Konkret fordern sie:

* Das Recht auf Privatkopie darf nicht durch Kopierschutztechniken beliebig eingeschränkt werden. Eine Bagatellklausel muss den Nutzern Straffreiheit bei der Umgehung technischer Beschränkungen gewähren, wenn dies nur zur Wahrnehmung legitimer Nutzungen (z.B. Sicherheitskopien, Umformatierungen) im privaten Bereich erfolgt. Die Strafverfolgung muss sich stattdessen auf die massenhafte Verbreitung und gewerbsmäßige Raubkopierer konzentrieren.
* Das Verbot von DRM- und Kopierschutzsystemen, die in das Betriebssystem eingreifen und Sicherheits- und Datenschutzrisiken verursachen.
* Die uneingeschränkte Zulassung des elektronischen Dokumentenversands und digitaler Leseplätze in Bibliotheken. Der freie Zugang zu Wissen und Kultur muss sichergestellt werden. Dies gilt besonders für Forschungsergebnisse, die mit öffentlichen Mitteln finanziert wurden.
* Den Einsatz von digitalen Medien für Unterrichtszwecke. Schulen muss es dauerhaft erlaubt sein, Unterrichtsmaterial in schuleigenen Intranets zur Verfügung zu stellen. Die gerade erst bis Ende 2008 verlängerte Erlaubnis muss endlich entfristet werden, um Rechts- und Investitionssicherheit für Schulen zu schaffen.
* Kein Auskunftsanspruch gegen Internet Service Provider zur Herausgabe privater Nutzungsdaten von angeblichen Rechtsverletzern. Dies muss den Staatsanwaltschaften vorbehalten bleiben.

Was will die Bundesregierung?
Nach den Vorstellungen der Bundesregierung soll es Unternehmen künftig noch leichter gemacht werden, direkt an die bei den Internetanbietern gespeicherten persönlichen Daten der Nutzer heranzukommen. „Der Auskunftsanspruch für Rechteinhaber gegen Dritte muss ebenso vom Tisch wie DRM-Systeme, die Nutzer ausspionieren und den Computer feindlichen Angriffen aussetzen“, forderte von Braunmühl. Zudem sei schleierhaft, wie ein Nutzer erkennen soll, ob ein Angebot „offensichtlich rechtswidrig“ ist. Laut Entwurf soll das Herunterladen von Werken aus dem Internet verboten sein, wenn eine „offensichtlich rechtswidrig öffentlich zugänglich gemachte Vorlage verwendet wurde“. Schon jetzt klagen die Staatsanwaltschaften über eine Flut von Anzeigen von Rechteinhabern. Bedenklich sind Berichte, dass private Internetfahnder im Auftrag von Unternehmen bewusst illegale Inhalte im Internet anbieten, um Nutzer in die Falle zu locken.

Darüber hinaus sieht der vzbv in der geplanten Reform eine Gefahr für die Wissensgesellschaft. „Bildung, Forschung und Unterricht werden vom digitalen Wissen abgeschnitten“, sagte von Braunmühl. So soll der elektronische Dokumentenversand durch Bibliotheken nur noch dann erlaubt sein, wenn die Verlage kein eigenes elektronisches Angebot vorhalten. Für Schulen ist das Recht zum Einsatz digitaler Kopien im Unterricht lediglich bis Ende 2008 zulässig.

Ergebnisse Studie „Verbraucherschutz bei digitalen Medien“
Egal ob bei Musikdownloaddiensten, elektronischen Verlagsangeboten, Online-Archiven oder digitalen Ton- und Bildträgern, bei Software und eBooks – restriktive Geschäftsbedingungen und technische Schutzmaßnahmen beschneiden gesetzlich erlaubte Nutzungen. Die Nutzung der Medien wird nach den Vorstellungen des Anbieters gesteuert, eingeschränkt und sogar überwacht. In einigen Fällen sind Kopierschutzsysteme mit erheblichen Sicherheitslücken und der Möglichkeit der Datenspionage verbunden. Die Kennzeichnungspflichten der Hersteller, auf technische Schutzsysteme deutlich sichtbar hinzuweisen, werden häufig nicht eingehalten. Kompliziert formulierte Nutzungs- und Lizenzbestimmungen von beträchtlicher Länge sind für Verbraucher in vielen Fällen völlig unverständlich, drohen ihm im Verstoßfall aber empfindliche Vertragsstrafen an. Verstöße erfolgen zumeist aufgrund von Unwissenheit. Das geltende Urheberrecht nimmt auf Verbraucherbelange wenig Rücksicht. Selbst technische Beschränkungen, die auf dem Rechner des Verwenders nachweislich Schäden hervorrufen, dürfen vom Nutzer nicht entfernt oder geändert werden.

Hier finden Sie den Link zu www.vzbv.http://www.vzbv.de/go/urhebeerrechtskampagne. Sie kommen dann zum Text und Entwurf der Mail an Ministerin Zypries, Minister Seehofer, Ministerin Schavan und die Abgeordneten.

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