MICHAEL Rechtsanwaelte

Zahl der Gnadenverfahren weiterhin rückläufig

NRW Justizministerin Roswitha Müller-Piepenkötter stellt Gnadenstatistik vor.

Die Zahl der Gnadenanträge in Nordrhein-Westfalen nimmt weiter ab. Dies ergibt sich aus der Statistik für Gnadensachen für das Jahr 2005, die Justizministerin Roswitha Müller-Piepenkötter am Freitag (21 April 2006) in Düsseldorf vorgestellt hat.

Im vergangenen Jahr hatten die Gnadenbehörden insgesamt 3.848 Gnadensachen zu bearbeiten (gegenüber 3.893 im Vorjahr und noch 5.789 im Jahr 2001). Davon wurde in 347 Fällen dem Wunsch nach Gnade entsprochen. Die überwiegende Anzahl der Gnadenanträge (1.449) wurde ablehnend beschieden. Der Rest der Anträge erledigte sich auf sonstige Weise, zum Beispiel durch Rücknahme des Antrags. „Die Betroffenen fühlen sich offenbar durch die Entscheidungen der Gerichte in Nordrhein-Westfalen weitgehend gerecht behandelt“, folgerte die Justizministerin aus der jüngsten Entwicklung. Zum Vergleich: Im Jahr 2004 wurden in NRW insgesamt 187.579 Männer und Frauen zu Geld- oder Freiheitsstrafen verurteilt.

Rechtskräftig verurteilte Straftäter können durch das Gnadenverfahren eine Ermäßigung oder Umwandlung ihrer Strafe erreichen. So können die Gnadenbehörden in geeigneten Fällen eine Freiheitsstrafe nachträglich zur Bewährung aussetzen. Aber auch der zu einer Geldstrafe Verurteilte kann deren Verringerung im Gnadenwege beantragen, wenn er nach Rechtskraft seines Urteils arbeitslos wird.

Über die Gnadenanträge entscheiden – je nach Höhe der verhängten Strafe – die Gnadenbeauftragten bei den Landgerichten, das Justizministerium oder (gemäß Artikel 59 der Landesverfassung) der Ministerpräsident. Letzterer hat sich durch einen Erlass die Gnadenentscheidungen unter anderem bei lebenslangen Freiheitsstrafen vorbehalten.

Rechtsgrundlage ist die Gnadenordnung (GnO) des Landes NRW. Sie ist zu finden unter der Homepage des Justizministeriums unter www.justiz.nrw.de – Link „Rechtsbibliothek“ – Gesetze des Bundes und der Länder – Nordrhein-Westfalen – GnO NW,NW – GnadenO (http://www.lexsoft.de/lexisnexis/justizportal_nrw.cgi)

« »