MICHAEL Rechtsanwaelte

Datenschützer kritisieren geplante Novelle des schleswig-holsteinischen Informationsfreiheitsgesetzes

Das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD) hat den Entwurf der schleswig-holsteinischen Landesregierung zur Änderung des Informationsfreiheitsgesetzes (IFG) Schleswig-Holstein begrüßt wie auch scharf kritisiert. Positiv sei, hieß es in einer Stellungnahme vom 29.05.2006, dass einige Einschränkungen wieder fallengelassen worden seien. In dem Entwurf nicht mehr vorgesehen seien «nicht nachvollziehbare Differenzierungen» bei den Auskunftsverweigerungsgründen, der Verzicht auf Abwägungsklauseln zulasten der Informationsfreiheit und die Unzuständigkeit des ULD, bei Verstößen eine Beanstandung auszusprechen.  

Kritik an eingeschränkter Transparenz im fiskalischen Bereich 

Dagegen sei sehr negativ, so das ULD, dass sich nichts an der Zielsetzung der Landesregierung, das gesamte fiskalische Handeln von Behörden der Transparenzpflicht zu entziehen, geändert habe. Damit würden nicht nur auf Private verlagerte öffentliche Aufgaben von der demokratischen Kontrollmöglichkeit entzogen, sondern auch sämtliche wirtschaftliche Betätigungen der öffentlichen Verwaltung. Thilo Weichert (Leiter des ULD) meint, dieses Rechtsverständnis des schleswig-holsteinischen Innenministeriums stehe im Widerspruch zur Rechtsprechung der Bundesgerichte: Natürlich sei die öffentliche Hand, auch wenn sie privatrechtlich tätig werde, durch demokratische Transparenzanforderungen gebunden – anders als eine Privatperson oder ein nichtöffentliches Wirtschaftsunternehmen. «Wer es mit der Bekämpfung von Korruption und Vetternwirtschaft in der öffentlichen Verwaltung ernst meint, der muss verhindern, dass die IFG-Novelle so Gesetz wird», forderte Weichert. 

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