Datenschutz-Grundverordnung- Was Vermieter wissen müssen
Seit dem 25.05.2018 ist die EU-Datenschutzgrundverordnung nunmehr in Kraft. Jedoch sind nicht nur Konzerne oder mittelständische Unternehmen vom Anwendungsbereich der DSGVO erfasst. Auch Vermieter haben im Umgang mit personenbezogenen Daten ihrer Mieter gewisse Fürsorge-, Löschungs- sowie auch Auskunftspflichten. Die nachfolgenden Links beinhalten einen zweiteiligen Artikel des Haus- und Grundvereins, der alles Wissenswerte für Sie als Vermieter hinsichtlich der Einhaltung der Datenschutzgrundverordnung bereit hält und Ihnen die ersten Werkzeuge mit an die Hand gibt.
http://www.haus-grund.org/2018042_datenschutzverordnung.html
http://www.haus-grund.org/2018052_dsvgo.html
« Keine Verletzung der Aufsichtspflicht, wenn Kinder im Alter von sechs und sieben Jahren beim Fahrradfahren zu dicht an geparkte Autos geraten und Schäden verursachen. Abschluss eines Mietvertrags durch Ehegatten bindet nicht anderen Ehegatten »