MICHAEL Rechtsanwaelte

eBay: Ab 1.4.2008 gelten neue Pflichtangaben für gewerbliche Händler

Ab 1.4.2008 gelten bei eBay neue Pflichtangaben für gewerbliche Verkäufer. Danach werden der Unternehmensname, der Vor- und Zuname eines Vertretungsberechtigten, die bei eBay hinterlegte Anschrift sowie die Widerrufsbelehrung auf jeder Artikelseite zwingend angezeigt.

Ob der Handel bei eBay hierdurch tatsächlich sicherer wird, bleibt abzuwarten. Der derzeit größte Mißstand beim eBay-Handel bleibt jedenfalls bestehen: Nach wie vor können sich gewerbliche Händler bei eBay als private Verkäufer anmelden und dadurch sämtliche Verbrauchervorschriften umgehen. Wer sich bei eBay als privater Anbieter anmeldet, muss nämlich kein Impressum angeben und kann völlig anonym unter seinem eBay-Pseudonym handeln. Die Gewährleistungsvorschriften werden ausgeschlossen und eine Belehrung über das Widerrufsrecht unterbleibt ebenfalls.  Dabei ist besonders ärgerlich, dass gegen die  als privat getarnten eBay-Händler kaum rechlich vorgegangen werden kann, da bereits eine ladungsfähige Anschrift nicht ermittelt werden kann.

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