Schlagwort: Pflichtangaben
9. Januar 2008Ab 1.4.2008 gelten bei eBay neue Pflichtangaben für gewerbliche Verkäufer. Danach werden der Unternehmensname, der Vor- und Zuname eines Vertretungsberechtigten, die bei eBay hinterlegte Anschrift sowie die Widerrufsbelehrung auf jeder Artikelseite zwingend angezeigt.
1. August 2007Das OLG Brandenburg hat mit Urteil vom 10.07.2007 (6 U 12/07) entschieden, dass fehlende Pflichtangaben in Geschäftsbriefen keinen abmahnfähigen Verstoß gegen das UWG darstellen.
6. März 2007von Rechtsanwalt Christoph Wink I. Die aktuelle Entscheidung des KG Berlin zum eBay-Recht Eine weitere, in Ihren Auswirkungen erhebliche Entscheidung zur Gestaltung von Angeboten im Internet-„Auktionshaus“ eBay hat das KG Berlin mit Beschluß vom 13.02.2007 (5 W 34/07) getroffen. Das Kammergericht befand, dass gewerbliche Händler (Powerseller) im Rahmen ihrer Angebote auf der Internetplattform eBay ihren Vornamen […]
13. Februar 2007von Rechtsanwalt Christoph Wink I. Änderung des § 6 TDG Durch § 6 TDG wird die Verpflichtung der Diensteanbieter für geschäftsmäßige Teledienste begründet, konkrete Pflichtangaben über das Unternehmen in ihren Webauftritt einzubinden. In der Praxis erfolgt dies unter dem Impressum. Der Gesetzgeber hat durch Artikel 12 Absatz 15 des Gesetzes über elektronische Handelsregister und Genossenschaftsregister sowie das […]
von Rechtsanwalt Christoph Wink I. Gegenstand der Gesetzesänderung In einer Vielzahl von Einzelgesetzen (AktG, GenG, GewO, GmbHG, HGB) fand sich bislang expressis verbis nur die Verpflichtung der in das Handelsregister (bzw. in das Genossenschaftsregister) eingetragenen Kaufleute und Gesellschaften, bestimmte Pflichtangaben auf ihren Geschäftsbriefen zu tätigen. Der konkrete Inhalt dieser Pflichtangaben ist von der jeweiligen Unternehmensform abhängig und ergibt […]