MICHAEL Rechtsanwaelte

Effektiver Schutz vor Gewalt und Nachstellung möglich!

Gewalt und Nachstellung stellen bei Scheitern einer Beziehung häufig keine Ausnahme dar. Daher hat der Gesetzgeber mit dem Gewaltschutzgesetz eine Möglichkeit geschaffen, gegen derartige Belästigungen effektiv vorzugehen.

Neben der Erstattung einer Strafanzeige, besteht so die Möglichkeit, gegen den Täter im Zuge eines familiengerichtlichen Verfahrens umgehend eine einstweilige Anordnung zu erwirken, wonach sich der Täter beispielsweise der ehemals gemeinsamen Wohnung nicht mehr nähern oder diese gar betreten darf. Gleichzeitig kann die Einhaltung eines Sicherheitsabstandes zu der zu schützenden Person beschlossen werden. Auch Kontaktversuche jeder Art des Täters zum Opfer können auf diese Weise untersagt werden.

Das Erwirken einer derartigen Anordnung stellt auch deshalb eine sinnvolle Ergänzung zur Strafanzeige dar, weil die Polizei vom Erlass einer solchen familiengerichtlichen Anordnung Kenntnis erlangt und präventiv tätig werden kann.

Wer gegen eine getroffene Anordnung verstößt, wird im Übrigen mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft, so dass ein Täter auch rasch die Konsequenzen seines Handelns zu spüren bekommt.

In den Schutzbereich des Gesetzes fallen nicht nur (ehemals) verheiratete Paare, sondern auch temporäre Lebenspartnerschaften und auch Personen, die gar keine Beziehung miteinander geführt haben.

Wenn Sie in vorbeschriebener Weise belästigt werden, sollten Sie sich nicht mit einer Rolle als Opfer abfinden, sondern effektiv gegen Belästigung und Gewalt vorgehen. Hierbei stehen wir Ihnen zur Seite.

Wenn Sie Rückfragen zum effektiven Gewaltschutz oder anderen familienrechtlichen Themenkomplexen haben, steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Marius Mell gerne zur Verfügung.

 

« »