Erfolg in Sachen MR Branchen und Telefon
MICHAEL, Rechtsanwälte und Notare war für einen seiner Klienten in einem sogenannten „Pilotverfahren“ vor dem Amtsgericht Rostock erfolgreich.
MR Branchen und Telefon Verlagsgesellschaft mbH verlangte von einem „Kunden“ die Zahlung einer „Vergütung“. Das Gericht hat entschieden: Ein Vertrag zwischen MR und dem „Kunden“ besteht nicht. Ein solcher ist auf jeden Fall wirksam angefochten worden und deshalb nichtig. MR hat „arglistig getäuscht“ und bekommt deshalb auch kein Geld.
Es bleibt abzuwarten, ob dieses Urteil rechtskräftig wird. MICHAEL, Rechtsanwälte und Notare wird Sie weiter informieren.
Nachstehend finden Sie das vollständige Urteil mit Sachverhalt und Begründung:
AG Rostock, Urteil vom 04.06.07 (49 C 302/06)
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