MICHAEL Rechtsanwaelte

Filesharing – Wenn die Kriminalpolizei vor der Türe steht

Die Abmahnwelle durch die Kanzlei Rasch, die verschiedene Urheber aus der Musikbranche vertritt, nimmt kein Ende. Die (insbesondere finanziellen) Auswirkungen, die wirtschaftlich letztlich der Abmahnkanzlei zugute kommen (in Form von Abmahnkosten) sind zum Teil existenzbedrohend.

In Fernsehinterviews bekundete Abmahnanwalt Rasch, der für sich und seine Kanzlei offenkundig eine lukrative „Marktlücke“ gefunden hat, dass er Familien (insbesondere im Fall von Filesharing durch minderjährige Familienmitglieder) nicht über Gebühr in Anspruch nehmen wolle. Gleichwohl sind es gerade solche Familien (und Szenarien mit möglichen Urheberrechtsverletzungen durch junge Familienmitglieder), die „Vergleichsangebote“ der Kanzlei Rasch erhalten, die sich über mehrere tausend Euro erstrecken.

Aus gegebenem Anlass muss noch einmal ausdrücklich darauf hingewiesen werden, dass ein Verstoss gegen das Urheberrecht (UrhG) zwei Dimensionen hat, nämlich

(a) eine strafrechtliche – mit der Folge eines möglichen Strafverfahrens und

(b) eine urheber-/zivilrechtliche – mit der Folge von Unterlassungs-/Schadenersatzansprüchen (nebst Abmahnkosten)

Das Strafverfahren ist regelmäßig dem zivilrechtlichen Verfahren „vorgeschaltet“ – dieses wird von der Musikindustrie genutzt, um den Inhaber der aufgefundenen ip-Adresse ermitteln zu können.

Hat daher ein Strafverfahren stattgefunden (möglicherweise einhergehend mit einer Durchsuchung, Verhängung von Strafen oder Bußgeldern) und hat der Betroffene in diesem Rahmen auch Zahlungen geleistet, bedeutet das nicht, dass die Sache damit erledigt ist: das größere Übel folgt nämlich dann in Form der zivilrechtlichen Abmahnung.

Hier gilt es vor der Musikindustrie aktiv zu werden, um einer späteren Abmahnung umgehend den „Wind aus den Segeln“ zu nehmen.

Haben Sie daher „Besuch“ von der Kripo erhalten oder auch nur Post von der Staatsanwaltschaft, so gilt es, schnellstmöglich zu agieren. Gerne sind wir Ihnen bei der Einleitung der erforderlichen Schritte behilflich.

« »